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Katzenkot im Garten – muss ich das dulden?

rechtliches zum Katzenkot im Garten

Katzenkot im Garten findet niemand gerne im Garten. Weder von dem eigenen Haustier und erst recht nicht von dem des Nachbarn. Leider neigen Katzen dazu, andere Grundstücke aufzusuchen, um ihr Geschäft zu hinterlassen. Meistens findest du den Katzenkot in Gemüse- & Blumenbeeten, da Katzen lockere, sandige Erde bevorzugen.

Besonders ärgerlich – und auch gefährlich – wird es, wenn die Nachbarkatze ausgerechnet den Sandkasten als Toilette wählt. Kleinkinder nehmen in ihrer Unwissenheit alles in den Mund und selbst Erwachsenen fällt es oft schwer, rein optisch zwischen einem Stein und Katzenkot zu unterscheiden. 

Einmal Katzenkot im Garten, das könnte geduldet werden, solange der Fund nicht zur Regelmäßigkeit wird. Was aber, wenn die Nachbarkatze deine Beete dauerhaft als Toilette nutzt?

In diesem Ratgeber erfährst du, welches Recht dir das Gesetz einräumt und wie du deinem Nachbarn deinen Unmut beibringst, ohne ein gutes Verhältnis zu zerstören. 

1. Rechtliche Lage

Zwar ist es möglich, eine Katze gänzlich als Wohnungskatze ohne Freigang zu halten, der natürliche Lebensraum der Tiere ist jedoch die freie Natur. Draußen können Katzen ihren Jagdinstinkt und ihren Spieltrieb ausleben. Zudem hat es gesundheitliche Vorteile, wenn sie sich gelegentlich zusätzlich zum Trocken- oder Dosenfutter von frischem Gras ernähren.

Grundsätzlich musst du es demnach dulden, dass Katzen bei ihren Streifzügen Katzenkot im Garten hinterlassen. 

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Einzelne Behörde nehmen zu diesem Sachverhalt folgendermaßen Stellung:

  • Deutscher Tierschutzbund: Im Sinne des “nachbarschaftsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses” muss eine freilaufende Katze geduldet werden. Bei dem nachbarschaftsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis handelt es sich sozusagen um ein ethisches, ungeschriebenes Gesetz, das auf die gegenseitige Rücksichtnahme plädiert. Freilaufende Katzen sind quasi mit Kinderlärm vergleichbar.
  • Deutsches Tierschutzgesetz: Im Hinblick auf die artgerechte Haltung einer Katze, dürfen sich Nachbar nicht über ein freilaufendes Tier beschweren, da der Umkreis des eigenen Heims zum natürlichen Lebensraum gehört.
  • Die Landgerichte Lüneburg und Darmstadt grenzen diese Regeln etwas ein: Ein Anlieger muss das Auftauchen von maximal zwei Katzen im Garten dulden. Bei mehr Tieren entscheidet der Einzelfall, ob Maßnahmen ergriffen werden dürfen.

Einzelfall ist ein gutes Stichwort, denn inwieweit ein Kläger durch Katzenkot im Garten gestört wird, ist immer eine subjektive Betrachtung. Liegt es also ganz im Vernehmen des Richters, ob die Klage als berechtigt angesehen wird und man sein Recht bekommt? Was ist im Rahmen und welche Belästigungen gehen zu weit?

Zwar ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keine gesonderte gesetzliche Regelung aufgeführt, am deutlichsten wird eine Klärung des Sachverhalts jedoch im § 906. Dieser besagt, dass Verunreinigungen durch Katzenkot im Garten in zwei Fällen ohne Zweifel geduldet werden müssen, nämlich dann, wenn:

  1. sie gewöhnlich für die Ortsbedingungen sind
  2. oder/ und der geschädigte nur geringfügig belästigt wird

Außerdem besteht vor Gericht eine Beweispflicht, die eindeutig die Katze zur Ursache macht. Allein der Fund von Katzenkot reicht also nicht aus, um gesetzlich gegen deinen Nachbarn vorzugehen. Zeugen zu finden, wird in diesem Fall ebenfalls schwierig.

Die einzige Möglichkeit für einen handfesten Beweis ist ein Foto, das die Katze bei frischer Tat zeigt.

Machtlos bist du allerdings keineswegs. Solange du dem Tier keinen Schaden zufügst oder den Tierschutz missachtest, darfst du die Katze mit Lärm oder einem Katzenschreck vertreiben. Informationen, welche Katzenschrecks wirklich helfen, findest du HIER.

2. Gerichtliche Urteile

Die oben genannten gesetzlichen Regelungen werden in diesem realen Beispiel deutlich. Zwei Grundstücksbesitzer klagten unabhängig voneinander, dass die Nachbarkatze nicht nur regelmäßig das Grundstück aufsuche, sondern auch Katzenkot im Garten hinterließe.

Im ersten Fall handelte es sich um einen Anlieger, dessen Grundstück sich am Ortsrand in ruhiger Lage befand. Der zweite Kläger wohnte in einem dicht bebauten Wohngebiet mit mehreren Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Die zuständigen Gerichte urteilten mit Bezug auf § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass das Auftauchen der Katzen im Garten aufgrund der örtlichen Lage geduldet werden müsse.

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Die Hinterlassenschaften seien nicht zwingend der Nachbarkatze zuzuordnen, sondern könnten auch von anderen Tieren stammen. Zudem bestünde keine nennenswerte Belästigung, da Katzen ihren Kot für gewöhnlich einbuddeln. 

3. Mein außergerichtlicher Lösungsvorschlag

Trotz der rechtlichen Maßnahmen, denen zufolge du deinen Garten bis zu einem gewissen Ausmaß als Toilette bereitstellen musst, ist es natürlich ärgerlich, stets Katzenkot in Sandkästen oder Blumenbeeten vorzufinden.

Jetzt heißt es abwägen, ob dir der Aufwand einer Klage, das eventuell folgende Gerichtsverfahren und die aufkommenden Kosten im Falle einer Ablehnung wert ist, rechtlich gegen die Katze vorzugehen.

Obendrein würde eine gerichtliche Beschwerde gewiss einen Keil in das Verhältnis zum Nachbarn treiben. Aber auch wenn dieses ohnehin etwas unterkühlt ist, ist eine außergerichtliche Lösung immer am besten. Denn recht haben und recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Versuche Folgendes:

Suche in einer ruhigen Minute das Gespräch mit deinem Nachbarn. Falle nicht gleich mit der Tür ins Haus, sondern weise ihn freundlich auf dein Anliegen hin.

Zeige dich dabei auch verständnisvoll, dass eine Katze ihren Auslauf braucht. Bei einem vorwurfsvollen Ton stößt du womöglich auf Ablehnung. Stattdessen könntest du deinen Nachbarn zu der “ausgewählten Toilette” führen, um deine Beschwerde noch angemessener erscheinen zu lassen. 

Zeigt sich dein Nachbar einsichtig, ist der Grundstein für eine Lösung gesetzt. Einen Kompromiss in die Praxis umzusetzen, erweist sich leider als etwas schwieriger, denn die Katze, der eigentliche Übeltäter, ahnt ja nicht, welche Schwierigkeiten sie bereitet. 

Ich empfehle dir deshalb vor dem klärenden Gespräch dich HIER über die verschiedenen Katzenschreck Produkte zu informieren und sie deinem Nachbarn vorzustellen.

Die häufigsten Möglichkeiten, mit denen du dein Garten unattraktiv für Katzen machen kannst, sind:

Ein Katzenschreck verbleibt dauerhaft im Garten und vertreibt automatisch die Katze. Du hast künftig keine Arbeit mehr mit der Vertreibung und der Katzenkot im Garten wird automatisch weniger. Je nach Produkt genügt oft eine einmalige Anbringung.

Da es sich bei dieser Vertreibungsmethode um eine tierfreundliche Maßnahme handelt, wird der Nachbar der Anschaffung sicherlich positiv gegenüberstehen.

Gelingt es dir nicht, deinen Nachbarn am Gartenzaun in ein Gespräch zu verwickeln oder hast du Angst vor einer direkten Konfrontation? Dann besteht überdies die Möglichkeit, einen Brief zu schreiben. Wähle auch hier einen versöhnlichen Wortlaut, schildere aber ebenso offen und ausdrucksstark, was dich stört. So kommst du einem Garten ohne Katzenkot ein Stück näher.

Hilfreiche Vorlagen

Einen Brief zu verfassen, ist leichter gesagt, als getan. Obwohl dir deine Beschwerde auf der Zunge liegt, gelingt es nur schwer, die richtigen Worte zu finden, ohne dabei fordernd oder unhöflich zu klingen. Keine Sorge, auf dieser Seite findest du 2 Musterbriefe zum Downloaden. Der eine ist rein sachlich und der andere humorvoll geschrieben.

Wähle je nach Nachbarschaftsverhältnis das passende Exemplar aus und lade es dir herunter. Die Briefe nehmen dir einen Großteil der Arbeit ab.